Die IG OASAR begrüsst grundsätzlich die verkehrsträgerübergreifende Planung von Verkehr ’45, wir kritisieren aber, dass weiterhin stark von bestehenden Ausbauprojekten ausgegangen wird. Stattdessen sollte zuerst definiert werden, wie das Schweizer Verkehrssystem 2045 unter Berücksichtigung von Mobilitätsbedürfnissen, Klima- und Umweltzielen, Siedlungsentwicklung und den verfügbaren finanziellen Mitteln funktionieren soll. Daraus wären anschliessend die notwendigen betrieblichen, nachfrageseitigen und infrastrukturellen Massnahmen abzuleiten.

Entscheidungsgrundlagen und Priorisierung sind ungenügend

Unsere grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber der Vorlage werden durch die Prüfung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bestätigt. Insbesondere fehlten laut EFK wesentliche Grundlagen für eine nachvollziehbare und fundierte Priorisierung für die neuen Ausbauvorhaben. Sodann beruhten die Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf veralteten Daten. Aus unserer Sicht müssen darum die Bewertungsgrundlagen aktualisiert und die Kosten-Nutzen-Analysen neu überprüft werden, bevor über neue Kapazitätserweiterungen entschieden wird.

Alternativen zu Kapazitätserweiterungen ungenügend geprüft

Besonders kritisch beurteilen wir, dass Alternativen zum Ausbau der Autobahnen nicht systematisch erneut geprüft wurden  wie Verkehrsmanagement, dynamischen Geschwindigkeitsbegrenzungen, Pannenstreifenumnutzung eine bessere Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.

Kurz und gut: Die vorhandene Infrastruktur zunächst möglichst effizient nutzen und ausschöpfen, bevor neue Verkehrsflächen geschaffen werden.

Geplanter Sechsspur-Ausbau Aarau-Ost–Birrfeld lehnt die IG OASAR ab

Bevor ein Ausbau in dieser Grössenordnung beschlossen wird, muss aus unserer Sicht nachvollziehbar nachgewiesen werden, dass weniger weitgehende Massnahmen nicht ausreichen. Für unsere Region ist insbesondere die Wechselwirkung zwischen dem A1- Ausbau und dem regionalen Strassennetz von Bedeutung. Ebenso sind die möglichen Auswirkungen grenzüberschreitender Verkehrsströme aus dem Raum Hochrhein und insbesondere des Schwerverkehrs über Koblenz und den Raum Brugg Windisch in die Beurteilung einzubeziehen.

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