Gemäss der Medienmitteilung des Kantons vom 26. Juni 2024 wird auf der Windischer Seite im Gebiet Klosterzelg-Reutenen derzeit eine mögliche Tunnelverlängerung überprüft. Dabei wird detailliert untersucht, ob mit einer weiteren Verlängerung bis an den Anschluss Zubringer Hausen (zusätzlich zur bereits in Aussicht gestellten Tunnelverlängerung der Zentrumsentlastung um 300 Meter), ein Mehrwert für die Mobilität im Raum Brugg Windisch entstehen könnte. Bei der Überprüfung werden die Auswirkungen dieser allfälligen weiteren Tunnelverlängerung auf ihr Nutzen-Kosten Verhältnis untersucht, sowie eine mögliche Erschliessung der Quartiere mitberücksichtigt. Ob eine solche Erschliessung über die Zentrumsentlastung notwendig ist, wird im Rahmen der Gebietsentwicklung Stadtraum Bahnhof Brugg Windisch definiert. Ergebnisse dieser Überprüfung liegen voraussichtlich Anfang 2025 vor.
Das sind für uns äusserst interessante News. OASAR heisst ja OASE – aber richtig. Unsere Hauptziele beim GVK Ostaargau und im Speziellen im GVK Raum Brugg Windisch sind die Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs, die Förderung des öffentlichen Verkehrs und der Einsatz von verkehrslenkenden Massnahmen um das Klimaziel Netto-Null nicht erst 2050 sondern schon früher zu erreichen. Darum haben wir uns immer gegen den Bau der Zentrumsentlastung (ZEL) ausgesprochen. Das ist für uns eine Verkehrspolitik von gestern, die keine Antworten liefert auf die klimatischen Herausforderungen.
Nichtsdestotrotz haben wir uns auch stark dafür gemacht, dass der Kanton seine Pläne so überarbeitet, dass der Tunnel einer allfälligen (ZEL) nicht vom Aufeld bis zum Bahnhof Brugg geht, sondern verlängert wird über die Gleise bis zum Anschluss Südwest-Umfahrung. Dass der Kanton nun die Tunnelverlängerung bis zum Anschluss Zubringer Hausen überprüfen will, ist der Hartnäckigkeit unserer IG zu verdanken.
Wir sind gespannt auf die Ergebnisse. Wir sind aber auch skeptisch, ob diese Überprüfung ernsthaft genug stattfinden wird. Voraussehbar ist, dass eine solche Verlängerung mit einer Kostensteigerung verbunden sein wird, so dass der Kanton sagen kann, dass das Kosten-Nutzenverhältnis nicht stimmt. Doch Gewinner wären der Langsamverkehr und die Wohnqualität. Wir hoffen, dass der Kanton auch dies als Nutzen mit genügendem Gewicht in seine Rechnung einbezieht.