Die IG OASAR hat sich an der Anhörung zur Anpassung des Richtplans für das Gesamtverkehrskonzept (GVK) Raum Baden und Umgebung beteiligt.
Wir begrüssen es, dass eine breite Palette von flankierenden Massnahmen detailliert erarbeitet wurden und ihre Umsetzung möglich erscheint. Hingegen erstaunt es doch sehr, dass jetzt die Festsetzung im Richtplan gemacht werden soll, ohne dass vertiefter geprüft wurde, wie die Variante ZEL Baden verlaufen soll. Wenn in Baden ausschliesslich flankierende Massnahmen umgesetzt werden sollen, dann betrifft das unsere Region Brugg, die dann – weil hier die Festsetzung mit einer klaren Linienführung der ZEL bereits gemacht wurde – allen Verkehr aus dem Unteren Aaretal und Süddeutschland aufnehmen soll. In der Region Brugg sollen gemäss Festsetzung nicht ausschliesslich flankierende Massnahmen umgesetzt werden, sondern es wird prioritär auf eine neue Schnellstrasse gesetzt. Das lehnen wir ab, denn das erzeugt ein extremes Ungleichgewicht zum GVK Baden.
Die Festsetzung in Baden darf erst gemacht werden, wenn eine Vorprüfung der Linienführung besteht und wenn eine Gesamtanalyse der Folgen dieser Festsetzung für das Verkehrsaufkommen und die Verkehrsflüsse in der Region Brugg vorliegt.